PPWR Checkliste: E-Commerce-Pflichten bis 2026
Ihre PPWR Checkliste für E-Commerce: Alle Schritte zur Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung 2026. Praktisch, verständlich, sofort umsetzbar.
Warum jeder Online-Händler jetzt eine PPWR Checkliste braucht
Die EU-Verpackungsverordnung -- offiziell Verordnung (EU) 2025/40, besser bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) -- gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland über das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wurde, ist die PPWR eine Verordnung. Sie gilt direkt, ohne nationale Umsetzung.
Für deutsche Online-Händler bedeutet das: Die vertrauten VerpackG-Regeln (Systembeteiligung, Registrierung bei LUCID) bleiben bestehen, aber die PPWR legt neue, EU-weit einheitliche Anforderungen obendrauf. Wer physische Produkte in der EU verkauft -- ob über den eigenen Shop oder Marktplätze -- muss bis August 2026 handeln.
Diese PPWR Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen, die kleine und mittlere E-Commerce-Unternehmen mit 5 bis 15 Verpackungstypen betreffen.
Wichtige Fristen im Überblick
| Meilenstein | Datum | Was passiert |
|---|---|---|
| Verordnung veröffentlicht | Januar 2025 | Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt der EU |
| Inkrafttreten | 12. August 2025 | 18-Monats-Frist beginnt |
| Allgemeine Compliance-Frist | 12. August 2026 | Artikel 5--12 gelten vollständig |
| PFAS-Verbot greift | 12. August 2026 | Keine absichtlich zugesetzten PFAS in Lebensmittelverpackungen |
| Leerraumgrenze (E-Commerce) | 1. Januar 2030 | Maximal 50 % Leerraum in Versandverpackungen (Artikel 24) |
| Rezyklat-Quoten | ab 2030 | Mindestanteile an recyceltem Kunststoff |
| Wiederverwendungsziele | ab 2030 | Mehrwegquoten für bestimmte Sektoren |
Schritt 1: Alle Verpackungskomponenten erfassen
Bevor Sie die Anforderungen prüfen können, müssen Sie wissen, was Sie versenden. Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Verpackungselemente:
- Primärverpackung -- Karton, Beutel, Flasche oder Folie, die das Produkt direkt umschließt
- Sekundärverpackung -- Umkarton, Banderole oder Schuber für Bündelung oder Branding
- Transportverpackung -- Versandkartons, Versandtaschen, gepolsterte Umschläge
- Nebenbestandteile -- Klebeband, Etiketten, Polstermaterial, Füllmaterial, Seidenpapier
Viele Händler vergessen Kleinteile. Das Seidenpapier mit Ihrem Logo, die Dankeskarte in der Hülle, der Aufkleber auf dem Karton -- alles zählt als Verpackung im Sinne der PPWR.
Aufgabe
Erstellen Sie eine Tabelle mit den Spalten: Bezeichnung, Material, Gewicht, Lieferant und Funktion (Primär / Sekundär / Transport / Nebenbestandteil). Diese Tabelle bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Schritt 2: Bedenkliche Stoffe ausschließen (Artikel 5)
Artikel 5 der Verordnung (EU) 2025/40 beschränkt gefährliche Stoffe in Verpackungen. Zwei Beschränkungen gelten ab August 2026 sofort:
PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontaktverpackungen
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) -- sogenannte "Ewigkeits-Chemikalien" -- dürfen nicht absichtlich in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Wenn Sie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder andere verzehrbare Produkte verkaufen, fragen Sie Ihren Verpackungslieferanten, ob das Material absichtlich zugesetzte PFAS enthält. Typische Verdächtige: fettresistente Papiertüten, geformte Faserschalen und beschichtete Pappen.
Schwermetall-Grenzwert: 100 ppm
Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen darf 100 Milligramm pro Kilogramm (ppm) nicht überschreiten. Diese Regel stammt aus der alten Verpackungsrichtlinie, wird aber nun EU-weit einheitlich durchgesetzt. Bei bedruckten Verpackungen mit farbigen Druckfarben sollten Sie ein Prüfzertifikat vom Lieferanten anfordern.
Aufgabe
Kontaktieren Sie jeden Verpackungslieferanten und fordern Sie schriftliche Bestätigung an: (a) keine absichtlich zugesetzten PFAS bei Lebensmittelkontakt, (b) Schwermetalle unter 100 ppm. Bewahren Sie diese Zertifikate auf.
Schritt 3: Recyclingfähiges Design (Artikel 6 und 7)
Die PPWR verlangt, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig gestaltet werden (Design for Recycling, DfR). Ab August 2026 müssen Verpackungen die von der Kommission festgelegten DfR-Kriterien erfüllen.
Was das für E-Commerce-Händler konkret bedeutet:
- Materialverbunde vermeiden, die sich nicht trennen lassen. Ein Kartonumschlag mit eingeklebtem Sichtfenster aus Plastik ist schwerer zu recyceln als ein reiner Kartonumschlag.
- Materialvielfalt minimieren. Ein Versandkarton aus Wellpappe mit Papierklebeband ist besser als Wellpappe + Plastikklebeband + Schaumstoffeinlagen + Polybeutel.
- Etiketten und Klebstoffe prüfen. Etiketten sollten aus dem gleichen Material wie die Verpackung bestehen oder ablösbare Klebstoffe verwenden.
Aufgabe
Gehen Sie Ihre Verpackungsliste aus Schritt 1 durch. Kennzeichnen Sie alle Mehrkomponenten-Verpackungen. Fragen Sie Ihren Lieferanten nach Mono-Material-Alternativen. Beginnen Sie mit Ihren mengenstärksten Verpackungstypen.
Schritt 4: Rezyklat-Anteil dokumentieren (Artikel 7)
Artikel 7 legt verbindliche Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen fest. Die ersten verbindlichen Ziele greifen ab 2030, aber die Verordnung verlangt bereits ab 2026 die Deklaration des Rezyklat-Anteils.
Praktische Schritte für jetzt:
- Fragen Sie Ihre Lieferanten nach dem Anteil an Post-Consumer-Rezyklat in jeder Kunststoffverpackung
- Dokumentieren Sie die Angaben in Ihrer Verpackungsübersicht
- Führen Sie Gespräche über eine Erhöhung des Rezyklat-Anteils für die 2030er-Schwellenwerte (10 % für kontaktsensible Verpackungen bis 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen)
Schritt 5: Die E-Commerce-Leerraumregel einhalten (Artikel 24)
Diese Regel betrifft Online-Händler am stärksten. Artikel 24 der PPWR legt fest, dass bei E-Commerce-, Transport- und Umverpackungen der Leerraum ab dem 1. Januar 2030 50 % nicht überschreiten darf.
Leerraum wird als Verhältnis von leerem Raum zum Gesamtvolumen des Pakets berechnet. Ein Paket mit 50 % Produkt und 50 % Luft liegt genau an der Grenze. Ein Paket, das mehr als zur Hälfte leer ist, fällt durch.
Hinweis: Die konkrete 50-%-Obergrenze greift am 1. Januar 2030 gemäß Artikel 24(1), aber die allgemeinen Minimierungsgrundsätze aus Artikel 10 gelten bereits ab August 2026. Beginnen Sie jetzt mit der Optimierung, um Artikel 10 zu erfüllen und für die feste Obergrenze 2030 vorbereitet zu sein.
Warum das für DTC-Händler wichtig ist
Viele Online-Händler verwenden wenige Standardkartongrößen für alle Bestellungen. Es ist üblich, ein kleines Produkt in einen großen Karton zu legen und den Rest mit Papier oder Luftpolstern zu füllen. Unter der PPWR muss sich das ändern.
So erfüllen Sie die Anforderung
- Passende Kartongrößen wählen. Verwenden Sie Kartons, die zu Ihren Produkten passen. Bei 10 verschiedenen Produktgrößen brauchen Sie eher 4--5 Kartongrößen statt 2.
- Füllmaterial zählt als Leerraum. Luftpolster, Knüllpapier und Verpackungschips reduzieren den Leerraum-Anteil nicht -- sie gelten als Hohlraum, nicht als Produkt.
- Variable Verpackungen nutzen. Versandtaschen und Kartons mit variabler Höhe oder Breite ermöglichen eine engere Passform.
Aufgabe
Messen Sie Ihre meistversandten Produkte. Berechnen Sie den Leerraum-Anteil für jedes. Falls einer über 50 % liegt, suchen Sie alternative Verpackungsgrößen oder variable Formate.
Schritt 6: Korrekte Kennzeichnung anbringen (Artikel 12)
Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen ab August 2026 bestimmte Kennzeichnungen tragen:
- Materialidentifikation -- woraus die Verpackung besteht, nach festgelegter Codierung
- Recycling-/Sortierhinweise -- ein harmonisiertes Etikett, das Verbrauchern die richtige Entsorgung zeigt (die Kommission wird das genaue Format per delegiertem Rechtsakt veröffentlichen)
- QR-Code oder digitaler Datenträger -- mit Link zu detaillierten Informationen über Zusammensetzung und Entsorgung
Aufgabe
Prüfen Sie Ihre aktuellen Verpackungsdrucke auf vorhandene Materialkennzeichnung. Planen Sie Platz für die neuen harmonisierten Etiketten ein. Bestellen Sie keine übermäßigen Vorräte der aktuellen Designs.
Schritt 7: Konformitätserklärung vorbereiten (Artikel 38--39)
Die Artikel 38 und 39 verlangen von Wirtschaftsakteuren eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) für jede Verpackungseinheit auf dem EU-Markt. Dieses formale Dokument bestätigt, dass Ihre Verpackung die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 erfüllt.
Die DoC muss enthalten:
- Identifikation der Verpackung (Typ, Material, Abmessungen)
- Verweis auf Verordnung (EU) 2025/40 und die konkreten Artikel
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs
- Erklärung, dass die Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung ausgestellt wird
Sie müssen die DoC 10 Jahre nach Inverkehrbringen der Verpackung aufbewahren und auf Verlangen den Marktaufsichtsbehörden vorlegen.
Aufgabe
Erstellen Sie jetzt eine DoC-Vorlage. Füllen Sie für jede Verpackungskomponente Ihrer Inventarliste die relevanten Angaben aus. Aktualisieren Sie sie bei jeder Verpackungsänderung.
Schritt 8: Laufende Compliance sicherstellen
PPWR-Konformität ist kein einmaliges Projekt. Neue delegierte Rechtsakte, Rezyklat-Schwellenwerte und Mehrwegpflichten treten bis 2030 schrittweise in Kraft. Bauen Sie diese Routinen auf:
- Quartalsprüfung -- prüfen, ob sich Verpackungskomponenten geändert haben oder neue Produkte neue Verpackungen mitbringen
- Lieferanten-Kommunikation -- jährlich aktualisierte Zertifikate und Prüfberichte anfordern
- Regulatorisches Monitoring -- delegierte Rechtsakte der Kommission verfolgen, die Kennzeichnungsformate, DfR-Kriterien und Berechnungsmethoden konkretisieren
Häufige Fehler vermeiden
- Annehmen, der Lieferant kümmert sich. Die Verordnung verpflichtet denjenigen, der Verpackungen in Verkehr bringt. Wenn Sie das sind, ist es Ihre Verantwortung -- unabhängig davon, wo die Verpackung hergestellt wurde.
- Nebenbestandteile vergessen. Klebeband, Etiketten und Einlagen zählen alle als Verpackung.
- Alte Verpackungen aufbrauchen. Nicht konforme Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, sind ein Verstoß -- auch wenn sie vorher produziert wurden.
- Auf delegierte Rechtsakte warten. Manche Details folgen noch, aber die Kernanforderungen der Artikel 5--12 stehen fest. Fangen Sie jetzt an.
VerpackG und PPWR: Was ändert sich für deutsche Händler?
Für in Deutschland tätige Händler gelten weiterhin die VerpackG-Pflichten: Systembeteiligung, Registrierung bei LUCID, Datenmeldungen. Die PPWR ersetzt das VerpackG nicht vollständig, aber sie ergänzt es mit EU-weiten Anforderungen an Verpackungsdesign, Stoffbeschränkungen, Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Wo die PPWR strengere Vorgaben macht als das VerpackG, gilt die PPWR.
Rechnen Sie damit, dass das VerpackG im Laufe von 2026/2027 an die PPWR angepasst wird. Beginnen Sie trotzdem jetzt mit den PPWR-Anforderungen -- sie ändern sich durch die nationale Anpassung nicht.
Jetzt mit der PPWR-Konformität starten
Die Frist am 12. August 2026 lässt begrenzt Zeit für Bestandsaufnahme, Materialbeschaffung, Umgestaltung und Zertifizierung. Je früher Sie beginnen, desto mehr Optionen haben Sie bei Lieferanten und desto geringer ist das Risiko für Ihren Geschäftsbetrieb.
Complydex hilft kleinen E-Commerce-Händlern, ihre Konformitätserklärung zu erstellen und die Einhaltung Schritt für Schritt zu prüfen. Erstellen Sie jetzt Ihr kostenloses Konto und starten Sie Ihren Compliance-Check.