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PPWR Konformitätserklärung: Anleitung

So erstellen Sie eine PPWR Konformitätserklärung gemäß EU-Verordnung 2025/40. Praktische Anleitung für jedes Feld aus Anhang VIII.

PPWR Konformitätserklärung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer Verpackungen auf den EU-Markt bringt, muss nach der Verordnung (EU) 2025/40 -- der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) -- eine Konformitätserklärung (DoC) für jede Verpackungseinheit oder jedes Verpackungssystem ausstellen. Dieses Dokument belegt, dass Ihre Verpackung die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der Artikel 5 bis 12 der Verordnung erfüllt.

Dieser Leitfaden führt Sie durch jeden Abschnitt der PPWR Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII -- in klarer Sprache, ohne Juristendeutsch.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Eine Konformitätserklärung ist eine formelle, schriftliche Erklärung, in der der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) bestätigt, dass ein bestimmtes Verpackungsprodukt den geltenden Bestimmungen der PPWR entspricht. Sie ist gewissermaßen der Reisepass Ihrer Verpackung: Ohne sie darf die Verpackung nicht rechtmäßig auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.

Die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen folgt der Struktur aus Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40. Sie muss bei Änderungen der Verordnung oder harmonisierter Normen aktualisiert werden und ist Marktaufsichtsbehörden innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung vorzulegen.

Wer braucht eine Konformitätserklärung?

Drei Kategorien von Wirtschaftsakteuren sind betroffen:

  • Hersteller -- müssen die Konformitätserklärung erstellen und für den Aufbewahrungszeitraum vorhalten.
  • Importeure -- müssen eine Kopie vom Hersteller erhalten und verfügbar halten.
  • Händler -- müssen die Konformitätserklärung auf Verlangen vorlegen können (oder sicherstellen, dass der Hersteller bzw. Importeur dies kann).

Wenn Sie als KMU Verpackungen von außerhalb der EU importieren, sind Sie dafür verantwortlich, die Existenz und Richtigkeit der Konformitätserklärung vor dem Inverkehrbringen zu prüfen.

Anhang VIII im Detail: Abschnitt für Abschnitt

Nachfolgend eine praxisnahe Erläuterung jedes Elements, das die Konformitätserklärung enthalten muss. Nutzen Sie sie als Checkliste.

# Abschnitt Was einzutragen ist
1 DoC-Nummer Eine eindeutige Kennung, die Sie vergeben (z. B. DOC-2026-00142). Verwenden Sie ein fortlaufendes System, das sich zu Ihren Unterlagen zurückverfolgen lässt.
2 Herstellerangaben Vollständiger Firmenname, eingetragener Handelsname und Postanschrift des Herstellers. Falls ein Bevollmächtigter unterzeichnet, auch dessen Angaben.
3 Verpackungsidentifikation Eine Beschreibung, die Rückverfolgbarkeit ermöglicht: Produktname, Artikelnummer oder SKU, Materialart, Abmessungen und ggf. Bilder oder technische Zeichnungen.
4 Konformitätserklärung Ein klarer Satz: "Diese Konformitätserklärung wird unter alleiniger Verantwortung des Herstellers abgegeben."
5 Gegenstand der Erklärung Die spezifische Verpackungseinheit, das System oder die Produktfamilie benennen. Bei einer Familien-DoC den Geltungsbereich präzise definieren.
6 Materialzusammensetzung Materialien und Inhaltsstoffe angeben, einschließlich Rezyklatanteile. Bezug auf Artikel 7 (Rezyklatquoten) und Artikel 5 (Stoffbeschränkungen).
7 Anwendbare Anforderungen Die relevanten PPWR-Artikel auflisten: Stoffbeschränkungen (Art. 5), Recyclingfähigkeit (Art. 6), Rezyklatgehalt (Art. 7), biobasierte Kunststoffe (Art. 8), kompostierbare Verpackungen (Art. 9), Minimierung (Art. 10), Mehrwegverpackungen (Art. 11), Kennzeichnung (Art. 12).
8 Harmonisierte Normen Angewandte harmonisierte Normen (sobald im OJEU veröffentlicht) oder gemeinsame technische Spezifikationen zitieren. Falls noch keine veröffentlicht sind, die eigene technische Bewertung dokumentieren.
9 Zusätzliche Informationen Ergänzende Nachweise: Prüfberichte Dritter, Materialdatenblätter, Ergebnisse der Recyclingfähigkeitsbewertung, Zertifizierungszeichen.
10 Unterschrift Von einer natürlichen Person, die befugt ist, im Namen des Herstellers zu unterzeichnen. Name, Funktion/Titel, Ort und Datum angeben.

Praktische Tipps für jedes Feld

1. DoC-Nummer

Wählen Sie ein einheitliches Nummerierungssystem, beispielsweise DOC-[JAHR]-[LAUFEND]. Die Nummer muss über alle Ihre Erklärungen hinweg eindeutig sein, damit Behörden und Ihr eigenes Team das Dokument schnell auffinden können.

2. Herstellerangaben

Verwenden Sie den offiziellen eingetragenen Firmennamen, nicht den Markennamen. Geben Sie die vollständige Postanschrift an. Wenn ein Bevollmächtigter in der EU für Sie handelt (üblich bei Nicht-EU-Herstellern), fügen Sie einen zweiten Block mit dessen Angaben und der Vollmachtsreferenz hinzu.

3. Verpackungsidentifikation

Seien Sie präzise. "Karton" reicht nicht aus. Geben Sie Artikelnummer, Materialzusammensetzung, Nettoabmessungen und Gewicht an. Fügen Sie ein Foto oder eine technische Zeichnung bei, wenn es der Identifikation dient. Ziel ist, dass ein Prüfer die Verpackung in die Hand nehmen und anhand Ihrer DoC bestätigen kann, dass es sich um denselben Artikel handelt.

4 & 5. Konformitätserklärung und Gegenstand

Diese Abschnitte sind weitgehend standardisiert, aber die Gegenstandsbeschreibung ist entscheidend. Wenn Sie 200 SKUs derselben Materialfamilie mit identischen Konformitätseigenschaften produzieren, können Sie diese unter einer DoC zusammenfassen -- aber der Geltungsbereich muss klar aufgelistet sein.

6. Materialzusammensetzung

Deklarieren Sie jede Schicht und Komponente. Bei Mehrschichtverpackungen listen Sie jedes Material nach Gewichtsprozent auf. Wenn Sie Rezyklatgehalt nach Artikel 7 geltend machen, geben Sie den genauen Prozentsatz und die Herkunft an (Post-Consumer, Pre-Consumer). Halten Sie Lieferantenzertifikate oder Massenbilanz-Dokumentation bereit.

7. Anwendbare Anforderungen

Nicht jeder Artikel gilt für jeden Verpackungstyp. Eine Einweg-Plastikflasche löst Artikel 5, 6, 7, 10 und 12 aus. Eine Mehrweg-Holzkiste betrifft möglicherweise Artikel 5, 10, 11 und 12. Zitieren Sie nur die relevanten Artikel und bestätigen Sie jeweils die Konformität.

8. Harmonisierte Normen

Stand Anfang 2026 hat die Europäische Kommission noch keine PPWR-spezifischen harmonisierten Normen veröffentlicht. Sobald diese erscheinen, referenzieren Sie sie mit EN-Nummer und Datum. Bis dahin dokumentieren Sie Ihre technische Argumentation: welche Methoden Sie angewandt haben, welche Grenzwerte Sie zugrunde gelegt haben und warum Sie die Verpackung als konform betrachten.

9. Zusätzliche Informationen

Hier fügen Sie Nachweise bei. Typische Anhänge:

  • Recyclingfähigkeitsbewertung -- Laborergebnisse oder Konformität mit Design-for-Recycling-Leitlinien
  • Rezyklatgehalt-Verifizierung -- Lieferantenzertifikate, Massenbilanz-Prüfergebnisse
  • Stoffprüfberichte -- Schwermetalle (Grenzwerte nach Art. 5), PFAS-Abwesenheitserklärungen
  • Kennzeichnungsentwürfe -- zum Nachweis der Konformität mit Art. 12

10. Unterschrift

Eine reale Person muss unterzeichnen. Der Unterzeichner übernimmt die rechtliche Verantwortung. In der Regel ist dies der Qualitätsmanager, die Leitung Regulatory Affairs oder die Geschäftsführung. Geben Sie den gedruckten Namen, die Funktion, den Ort und das Datum der Unterzeichnung an.

Aufbewahrung und Zugang

Die Konformitätserklärung und alle zugehörigen technischen Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre nach dem Inverkehrbringen von Einwegverpackungen bzw. 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen aufbewahrt werden (Artikel 18).

Wenn eine Marktaufsichtsbehörde Ihre Konformitätserklärung anfordert, haben Sie 10 Tage Zeit für die Vorlage. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Bußgeldern oder der Rücknahme der Verpackung vom Markt.

Speichern Sie Konformitätserklärungen in einem System, das einen schnellen Abruf ermöglicht: ein Dokumentenmanagementsystem, ein strukturiertes gemeinsames Laufwerk oder eine Compliance-Plattform. Papierarchive im Keller überstehen keine 10-Tage-Frist.

Häufige Fehler

  1. Vage Verpackungsbeschreibungen -- "Plastikflasche" sagt einem Prüfer nichts. SKU, Abmessungen und Materialaufschlüsselung angeben.
  2. Fehlende Rezyklatdaten -- wenn Artikel 7 gilt, brauchen Sie überprüfbare Prozentsätze, keine Schätzungen.
  3. Veraltete Konformitätserklärungen -- bei Lieferanten- oder Materialwechsel sofort aktualisieren. Eine alte DoC für ein neues Material ist schlimmer als gar keine.
  4. Fehlende Unterschrift -- eine Konformitätserklärung ohne Unterschrift ist rechtlich unwirksam.
  5. Unklare DoC-Familien -- unterschiedliche Verpackungen in einer DoC zusammenzufassen, um Aufwand zu sparen, rächt sich bei Audits.

Konformitätserklärung automatisch erstellen

Die manuelle Erstellung einer PPWR Konformitätserklärung ist zeitaufwändig und fehleranfällig -- besonders wenn Sie Dutzende oder Hunderte von SKUs über mehrere EU-Märkte verwalten. Complydex automatisiert den gesamten Prozess: Geben Sie Ihre Verpackungsdaten einmal ein, und die Plattform erstellt eine konforme Konformitätserklärung nach dem Anhang-VIII-Muster, vorausgefüllt mit den korrekten Artikelverweisen und unterschriftsbereit.

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