PPWR Leerraum-Regeln: Die 50%-Grenze erklaert
Erfahren Sie, wie PPWR Artikel 10 und Artikel 24 Leerraum in Verpackungen regeln. Die 50%-Obergrenze gilt ab Januar 2030 fuer E-Commerce-Verpackungen.
Zwei Artikel, zwei Phasen: Wie die PPWR uebergrosse Verpackungen bekaempft
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung -- Verordnung (EU) 2025/40 -- geht das Problem uebergrosser Verpackungen durch zwei getrennte, aber sich ergaenzende Vorschriften an. Beide zu verstehen ist entscheidend, da sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten, fuer unterschiedliche Verpackungsarten und mit unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen gelten.
Artikel 10 legt eine allgemeine Minimierungspflicht fest. Er verlangt, dass Gewicht und Volumen aller Verpackungen auf das fuer Sicherheit, Hygiene und Verbraucherakzeptanz des Produkts notwendige Minimum begrenzt werden. Diese Vorschrift gilt ab dem 12. August 2026.
Artikel 24 fuehrt eine harte numerische Obergrenze ein: ein maximaler Leerraumanteil von 50 % fuer Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen. Diese Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2030 -- oder drei Jahre nach Inkrafttreten der gemaess Artikel 24 Absatz 2 erlassenen Durchfuehrungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt spaeter liegt.
Diese beiden Artikel wirken zusammen und schaffen einen stufenweisen Ansatz. Ab August 2026 muessen Sie offensichtlich verschwenderisches Verpackungsdesign eliminieren. Ab Januar 2030 muessen Sie nachweisen, dass Ihre Verpackung einen messbaren Schwellenwert einhalt.
Artikel 10: Allgemeine Minimierung ab August 2026
Artikel 10 setzt die Grundlinie. Ab dem 12. August 2026 muessen alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen diese qualitativen Anforderungen erfuellen:
- Gewicht und Volumen muessen auf das Minimum reduziert werden, das erforderlich ist, um die Funktionalitaet der Verpackung sicherzustellen, einschliesslich Produktsicherheit, Hygiene und Integritaet waehrend des Transports
- Taeuschende Gestaltung ist verboten. Doppelwaende, falsche Boeden und uebergrosse Deckel, die das Produkt groesser erscheinen lassen sollen, sind ausdruecklich untersagt
- Leerraum in Verkaufsverpackungen muss auf das fuer den Produktschutz Notwendige begrenzt werden
Dies ist kein numerischer Test. Es gibt keinen Prozentschwellenwert in Artikel 10. Stattdessen verlangt er, dass Sie nachweisen, dass Ihre Verpackung nicht unnoetig gross oder schwer fuer das enthaltene Produkt ist. Durchsetzungsbehoerden werden dies qualitativ beurteilen und pruefen, ob ein vernuenftiges Verpackungsdesign weniger Material verwenden wuerde.
Was Artikel 10 in der Praxis bedeutet
Wenn Sie eine Handyhuelle in einem Karton versenden, der einen Laptop aufnehmen koennte, verbietet Artikel 10 dies bereits ab August 2026. Sie muessen nicht auf die 50%-Regel warten. Die allgemeine Minimierungspflicht ist breit genug, um offensichtliche Faelle von Ueberverpackung auch ohne einen bestimmten Leerraumanteil zu erfassen.
Fuer Verkaufsverpackungen -- die Primaerverpackung, die der Verbraucher im Regal sieht -- gilt die gesonderte Pflicht nach Artikel 10 ab dem 12. Februar 2028. Dies betrifft Kosmetikboxen mit uebermaessigen Einlagen, Lebensmittelschalen mit erhoehten falschen Boeden und aehnliche taeuschende Designs.
Artikel 24: Die harte 50%-Grenze ab Januar 2030
Artikel 24 Absatz 1 fuehrt die spezifische numerische Anforderung ein. Der genaue Text lautet:
"Bis zum 1. Januar 2030 oder 3 Jahre nach dem Inkrafttreten der gemaess Absatz 2 erlassenen Durchfuehrungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt spaeter liegt, stellen Wirtschaftsakteure, die Umverpackungen, Transportverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen befuellen, sicher, dass der maximale Leerraumanteil, ausgedrueckt als Prozentsatz, 50 % betraegt."
Welche Verpackungsarten sind betroffen?
Die 50%-Regel gilt fuer drei Kategorien:
| Verpackungsart | Beispiele | 50%-Regel anwendbar? |
|---|---|---|
| Umverpackung | Multipacks, folienverpackte Buendel | Ja |
| Transportverpackung | Wellpappe-Versandkartons, palettierte Kartons | Ja |
| E-Commerce-Verpackung | Versandkartons, Versandtaschen, Mailer | Ja |
| Verkaufsverpackung (primaer) | Produktboxen, Flaschen, Blisterpackungen | Nein -- nur allgemeine Minimierung nach Artikel 10 |
Diese Unterscheidung ist wichtig. Wenn Sie ein Produkt in einer Einzelhandelsbox verkaufen und diese Box direkt an den Verbraucher versenden, ohne einen aeusseren Karton hinzuzufuegen, verwenden Sie Verkaufsverpackung als E-Commerce-Verpackung. In diesem speziellen Fall sieht Artikel 24 eine Ausnahme vor.
Korrektur des 40%-Mythos
Mehrere Online-Quellen zitieren eine 40%-Leerraumgrenze. Diese Zahl stammt aus einer einzelnen Mandanteninformation der Kanzlei Greenberg Traurig und wurde ohne Ueberpruefung in Compliance-Blogs uebernommen. Der Verordnungstext sagt 50 %. Jede massgebliche Quelle -- das Amtsblatt der Europaeischen Union, die Zusammenfassungen der Europaeischen Kommission und der Text der Verordnung (EU) 2025/40 selbst -- bestaetigt die 50%-Zahl. Gestalten Sie Ihre Verpackung nicht auf Basis einer 40%-Vorgabe aus Sekundaerquellen.
Was als Leerraum zaehlt
Hier machen viele Unternehmen den Berechnungsfehler. Nach Artikel 24 zaehlen Fuellmaterialien nicht als Produkt. Sie zaehlen als Leerraum.
| Zaehlt als Leerraum | Zaehlt als Produkt |
|---|---|
| Luftkissen | Das Produkt selbst |
| Luftpolsterfolie | Produktkomponenten (Kabel, Handbuecher) |
| Schaumstoffeinsaetze | Auf dem Lieferschein aufgefuehrte Artikel |
| Styroporflocken | Als Teil des Produkts verkauftes Zubehoer |
| Zerknuelltes Fuellpapier | Vorgeschriebene regulatorische Beilagen (Beipackzettel) |
| Geschredderte Pappe | -- |
| Aufblasbare Hohlraumkissen | -- |
Das Prinzip ist einfach: Wenn das Material ausschliesslich dazu dient, leeren Raum in der Box zu fuellen, ist es Leerraum. Die Tatsache, dass Sie einen physischen Gegenstand in den Hohlraum eingesetzt haben, macht ihn nicht zum "Produkt". Ein Luftkissen nimmt Volumen ein, aber es ist kein Produkt -- es ist ein Beweis dafuer, dass die Box zu gross ist.
Produkte, die sich waehrend des Transports setzen
Artikel 24 enthaelt eine Ausnahme fuer Produkte, die sich waehrend des Transports natuerlich setzen oder verschieben -- wie koernige Waren, Getreide oder Pulver. Wenn Ihr Produkt beim Befuellen 60 % des Behaelters einnimmt, sich aber waehrend des Versands auf 45 % setzt, wird der Fuellstand beim Verpacken bewertet, nicht bei der Lieferung. Diese Ausnahme ist eng definiert und gilt nicht fuer feste Waren, die mit Fuellmaterial verpackt werden.
Wie man Leerraum misst
Die Europaeische Kommission muss bis zum 12. Februar 2028 eine detaillierte Berechnungsmethodik gemaess Artikel 24 Absatz 2 veroeffentlichen. Bis dieser Durchfuehrungsrechtsakt veroeffentlicht wird, legt die Verordnung keine genauen Messverfahren fest. Der allgemeine Rahmen ist jedoch klar:
Leerraumanteil = (Gesamtes Innenvolumen der Verpackung - Volumen der Produkte) / Gesamtes Innenvolumen der Verpackung x 100
Praktische Messschritte
- Messen Sie das Innenvolumen Ihres Versandbehaelters. Bei einem rechteckigen Karton ist dies Laenge x Breite x Hoehe des Innenraums.
- Messen Sie das Volumen des/der Produkte(s) im Inneren. Bei unregelmaessigen Formen verwenden Sie Wasserverdraengung oder 3D-Scanning.
- Ziehen Sie das Produktvolumen vom Verpackungsvolumen ab. Der Rest ist Leerraum -- einschliesslich aller Fuellmaterialien.
- Teilen Sie durch das Gesamtinnenvolumen und multiplizieren Sie mit 100. Wenn das Ergebnis 50 % ueberschreitet, faellt die Verpackung durch.
Beispielrechnung
Sie versenden ein Produkt mit den Massen 20 x 15 x 10 cm (3.000 cm3) in einem Karton mit den Massen 40 x 30 x 20 cm (24.000 cm3). Sie fuellen den verbleibenden Raum mit Luftkissen.
- Gesamtes Innenvolumen: 24.000 cm3
- Produktvolumen: 3.000 cm3
- Leerraum: 21.000 cm3
- Leerraumanteil: 21.000 / 24.000 = 87,5 %
Diese Verpackung wuerde den Artikel-24-Test bei weitem nicht bestehen. Die Luftkissen zaehlen trotz physischer Raumbelegung als Leerraum.
Ausnahmen von der 50%-Regel
Artikel 24 sieht spezifische Ausnahmen vor:
Mehrwegverpackungen in einem zertifizierten Wiederverwendungssystem nach Artikel 27. Wenn Ihre Transportverpackung an einem dokumentierten Wiederverwendungssystem teilnimmt, ist sie von der 50%-Obergrenze ausgenommen.
Verkaufsverpackungen, die direkt als E-Commerce-Verpackung verwendet werden. Wenn Sie das Produkt in seiner Einzelhandelsbox ohne zusaetzlichen Versandkarton versenden, ist die Einzelhandelsbox eine Verkaufsverpackung und unterliegt daher nicht Artikel 24.
Produkte, die sich waehrend des Transports setzen, wie oben beschrieben.
Diese Ausnahmen sind eng auszulegen. Die Verwendung einer etwas uebergrossen Mehrwegkiste befreit Sie nicht automatisch -- das Wiederverwendungssystem muss die Zertifizierungsanforderungen des Artikels 27 erfuellen.
Zeitplan: Was wann zu tun ist
| Datum | Anforderung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 12. August 2026 | Allgemeine Verpackungsminimierung. Kein unnoetiges Gewicht oder Volumen. Kein taeuschend gestaltetes Design. | Artikel 10 |
| 12. Februar 2028 | Minimierung von Verkaufsverpackungen (qualitativ). Kommission veroeffentlicht Berechnungsmethodik fuer Leerraum. | Artikel 10 / Artikel 24(2) |
| 1. Januar 2030 | Maximaler Leerraumanteil von 50 % fuer Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen. | Artikel 24(1) |
Empfohlene Massnahmen jetzt
Pruefen Sie Ihre aktuelle Verpackung. Messen Sie den Leerraumanteil bei Ihren meistverkauften Produkten. Wenn einer 50 % uebersteigt, beginnen Sie jetzt mit der Neugestaltung -- Werkzeugaenderungen und Lieferantenverhandlungen dauern Monate.
Standardisieren Sie Kartongrössen. Die haeufigste Ursache fuer ueberschuessigen Leerraum ist die Verwendung zu weniger Kartongrössen. Der Wechsel von 3 Kartongrössen auf 8-10 Groessen, abgestimmt auf die Produktmasse, kann den Leerraum drastisch reduzieren, ohne die Komplexitaet zu erhoehen.
Sprechen Sie mit Ihrem Fulfillment-Partner. Wenn Sie einen 3PL nutzen, waehlt dieser den Karton. Stellen Sie sicher, dass Ihr Servicevertrag Anforderungen an die Verpackungsminimierung festlegt, und fragen Sie, welche Kartongrössen angeboten werden.
Dokumentieren Sie alles. Nach Artikel 10 muessen Sie nachweisen, dass Ihre Verpackung das notwendige Minimum darstellt. Fuehren Sie Aufzeichnungen ueber Ihre Verpackungsbegruendung, gepruefte Alternativen und Testergebnisse.
Die PPWR-Leerraumregeln sind eine zweiphasige regulatorische Umstellung. Die allgemeine Minimierungspflicht steht unmittelbar bevor. Die harte 50%-Grenze gibt Ihnen Zeit bis 2030, aber Unternehmen, die jetzt mit dem Messen und Optimieren beginnen, vermeiden kostspielige Last-Minute-Redesigns.
Besonders fuer den deutschen Markt -- den groessten E-Commerce-Markt Europas -- ist fruehes Handeln entscheidend. Deutsche Haendler auf Amazon.de, Otto und Zalando stehen unter besonderer Beobachtung, da die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) bereits ueber eine funktionierende Durchsetzungsinfrastruktur verfuegt.
Starten Sie jetzt Ihren PPWR-Compliance-Check, um Ihre Verpackungen anhand der Anforderungen von Artikel 10 und Artikel 24 zu bewerten.