Der 100-mg/kg-Grenzwert für Schwermetalle: Labortest oder Lieferantenerklärung?
PPWR Artikel 5(4) begrenzt Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI auf 100 mg/kg. Wann die Lieferantenerklärung reicht und wann ein Labortest nötig ist.
Ein Grenzwert, alt genug für den Führerschein
Der 100-mg/kg-Grenzwert für Schwermetalle in der PPWR wird nächstes Jahr 25. Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 begrenzt die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen oder Verpackungskomponenten auf 100 mg/kg. Dieselbe Zahl gilt in der EU seit dem 30. Juni 2001, damals nach Artikel 11 der Richtlinie 94/62/EG. Eingeführt wurde sie in Stufen: 600 mg/kg ab Mitte 1998, 250 mg/kg ab Mitte 1999, 100 mg/kg ab Mitte 2001. Seitdem steht sie unverändert da, sechs Kommissionspräsidenten lang.
Die materielle Regel ist also keine Neuigkeit. Eine Verpackung, die am 11. August 2026 konform war, ist es am 12. August 2026 immer noch. Neu ist der Papierkram. Artikel 5 Absatz 6 der PPWR verlangt, die Konformität in den technischen Unterlagen hinter Ihrer Konformitätserklärung nachzuweisen. Unter der alten Richtlinie haben die meisten Unternehmen nie etwas dokumentiert. Die Durchsetzung war dünn, und "unsere Kartons werden schon in Ordnung sein" funktionierte in der Praxis als Compliance-Position. Ab dem 12. August 2026 funktioniert das nicht mehr. Sie brauchen Belege in einer Akte.
Bleibt die einzige Frage, die Geld kostet: Was zählt als Beleg, und wann müssen Sie ein Labor bezahlen?
Was Artikel 5(4) tatsächlich sagt
Vier Metalle, eine Zahl. Die Summe von Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Chrom VI in Verpackungen oder Verpackungskomponenten darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Das sind 100 ppm oder 0,01 Gewichtsprozent.
Drei Details tragen die Last:
- Es ist eine Summe, keine vier Einzelgrenzwerte. 60 mg/kg Blei plus 50 mg/kg Cadmium ergibt 110 mg/kg. Durchgefallen.
- Er gilt je Verpackungskomponente. Karton, Etikett, Klebeband, Verschluss: alles zählt einzeln.
- Er gilt für alle Verpackungen. Die PFAS-Beschränkung im selben Artikel betrifft nur Lebensmittelkontakt. Der Schwermetall-Grenzwert nicht. Versandkartons, Versandtaschen, Palettenfolie, Blister: alles im Anwendungsbereich, jede Branche.
Quecksilber steht vor allem aus historischer Vollständigkeit auf der Liste. Absichtlich Quecksilber in einen Versandkarton eingebracht hat seit Menschengedenken niemand. Der Grenzwert bleibt trotzdem, falls jemand auf Ideen kommt.
Wo die Metalle sich tatsächlich verstecken
Schwermetalle geraten nicht zufällig in Verpackungen. Sie kommen durch eine kurze Liste bekannter Türen:
| Quelle | Beteiligte Metalle | Wo das Risiko heute sitzt |
|---|---|---|
| Pigmente in Kunststoffen | Blei (Chromatgelb, Orange), Cadmium (Rottöne) | In der EU-Produktion seit Jahren beschränkt; taucht in importierten farbigen Kunststoffen noch auf |
| Druckfarben | Blei, Chrom | Altpigmente; aus EU-Farbsystemen weitgehend verschwunden, Vorsicht bei importiert bedruckter Ware |
| PVC-Stabilisatoren | Blei, Cadmium | Aus EU-PVC ausgephast; PVC-Folien und Verschlüsse aus Drittländern bleiben ein Fragezeichen |
| Rezyklat | Alle vier | Rezyklat erbt, was im Altmaterial war, inklusive Cadmiumpigmenten aus den 1980ern |
| Farbiges Glas | Blei, Chrom | Recycling-Scherben tragen Spuren ein; genau dafür existiert die Glas-Ausnahme |
| Metallkomponenten | Chrom VI | Chromatierte Passivierungsschichten auf manchen Metallteilen und Verschlüssen |
Das Muster ist konsistent. Neuware, unpigmentiert, aus EU-Produktion (Kraftpapier, Wellpappe, klare PE- und PP-Folie, Standardglas) kommt praktisch nie in die Nähe von 100 mg/kg. Das Risiko konzentriert sich an drei Stellen: Farbe, Rezyklat, Import. Trifft nichts davon zu, ist Ihre Exposition gering. Trifft alles zu, lesen Sie weiter.
Der Test, falls Sie einen brauchen
Der Laborablauf ist eingespielt. Das Screening läuft per Röntgenfluoreszenz (RFA/XRF), schnell und zerstörungsfrei. Die Bestätigung läuft über Säureaufschluss und ICP-MS oder ICP-OES.
Chrom bringt eine Feinheit mit. Der Grenzwert erfasst Chrom VI, nicht Gesamtchrom, und die Cr-VI-Speziation in fester Matrix ist ehrlich lästig. Labore lösen das pragmatisch: erst Gesamtchrom messen. Bleibt Gesamtchrom plus die drei anderen Metalle unter 100 mg/kg, kann kein denkbarer Chrom-VI-Anteil den Grenzwert reißen, und niemand muss speziieren. Auch die Chemie kennt Abkürzungen.
Zu den Kosten: Measurlabs, ein Marktplatz akkreditierter Labore, listet die Schwermetallprüfung nach Richtlinie 94/62/EG und PPWR mit 158 bis 198 Euro pro Probe plus 97 Euro Servicegebühr pro Auftrag, bei 50 g Probenmenge und 3 bis 4 Wochen Laufzeit. Die Bestimmungsgrenzen liegen bei 2 mg/kg für Blei und Gesamtchrom und 0,5 mg/kg für Cadmium und Quecksilber, komfortabel unter dem Grenzwert. Andere Labore kalkulieren je nach Land und Volumen anders: Holen Sie ein Angebot ein, bevor Sie budgetieren. Die Verordnung schreibt die Zahl vor, nicht die Methode; das Standard-Schwermetallpaket jedes akkreditierten Labors erfüllt den Zweck.
Rund 250 Euro für eine Probe, alles inklusive. Merken Sie sich die Zahl für die Frage, wann Sie sich das sparen können.
Wann die Lieferantenerklärung reicht
Für die meisten Händler: meistens. Die Ökonomie ist simpel. Ihr Verarbeiter oder Verpackungslieferant ist die Partei, die Masterbatch-Rezeptur, Farbsystem und Rezyklatquelle tatsächlich kennt. Er testet einmal, oder hält die Daten seiner Rohstofflieferanten, und stellt Erklärungen für den gesamten Kundenstamm aus. Sie legen die Erklärung ab. So ist das System gedacht.
Eine Lieferantenerklärung trägt die Akte, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Das Material ist eine Standardqualität eines etablierten EU-Verarbeiters oder eines sonst glaubwürdigen Herstellers.
- Die Erklärung ist schriftlich, spezifisch und aktuell.
- Nichts an der Verpackung steht in der Risikotabelle oben.
Der Haken ist Punkt 2. Eine brauchbare Erklärung:
- Benennt den konkreten Artikel oder die Materialqualität. SKU, Spezifikationsnummer oder Materialbezeichnung. "Unsere Produkte" benennt nichts.
- Zitiert die Regel mit der Zahl. Summe aus Pb, Cd, Hg und Cr VI unter 100 mg/kg nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40. Ein Verweis auf die Richtlinie 94/62/EG leistet technisch dasselbe, der Grenzwert ist identisch; bitten Sie trotzdem um aktualisierte Formulierung.
- Deckt die Komponenten ab. Druckfarben, Beschichtungen, Etiketten und Verschlüsse ausdrücklich eingeschlossen.
- Ist datiert und unterschrieben, von einer benannten Person mit Funktion, nicht von einer info@-Adresse.
- Verweist auf die Belege dahinter. Prüfmethode, Labor, Prüfdatum. Die besten Lieferanten hängen den Prüfbericht an.
"Unsere Produkte entsprechen allen anwendbaren EU-Vorschriften", ohne Briefkopf, ohne Datum: Das ist keine Erklärung, das ist eine Stimmungslage. Sie übersteht den ersten Kontakt mit einer Marktüberwachungsbehörde nicht und gehört nicht in Ihre technischen Unterlagen.
Wann Sie selbst testen lassen sollten
Drei Situationen drehen die Standardantwort um:
Eigenmarken-Direktimporte. Wer Verpackungen oder verpackte Ware direkt beim Nicht-EU-Hersteller kauft und unter eigener Marke in der EU in Verkehr bringt, trägt die Pflichten selbst, nicht die Fabrik. Eine Fabrik, die auf eine Dokumentenanfrage mit "welches Zertifikat brauchen Sie? Schicken wir heute" antwortet, verrät Ihnen etwas über die Entstehung des Zertifikats. Testen Sie. Einmal, pro Material, bei Ankunft der ersten Serienlieferung.
Rezyklatanteil. Rezyklat erbt die Vergangenheit, und der Inputstrom ändert sich von Charge zu Charge. Eine im Januar ausgestellte Erklärung beschreibt die Scherben oder Flakes vom Januar. Fragen Sie, wie der Lieferant das Eingangsmaterial kontrolliert und wie oft nachgetestet wird. Konkrete Antwort mit Daten: Erklärung genügt. Vage Antwort: eigenen Test beauftragen und jährliche Wiederholung erwägen.
Stark pigmentierte Kunststoffe, farbiges Glas und alles aus PVC. Dort wohnt die historische Chemie tatsächlich. Leuchtendes Gelb, Orange und Rot verdienen besondere Skepsis, denn Bleichromat und Cadmiumpigmente lieferten genau diese Farben jahrzehntelang billig.
Ein Test deckt eine Materialspezifikation ab. Das vernünftige Programm für kleine Händler lautet deshalb nicht "alles testen", sondern: die ein, zwei riskantesten Artikel testen, für die langweiligen braunen Kartons saubere Erklärungen einsammeln.
Die Ausnahmen (vermutlich nichts für Sie)
Zwei Ausnahmen aus der alten Richtlinie überleben in der PPWR-Ära. Die Erwägungsgründe 25 und 26 der Verordnung (EU) 2025/40 halten beide aufrecht:
- Glasverpackungen (Entscheidung 2001/171/EG). Glas darf den Grenzwert überschreiten, wenn die Überschreitung ausschließlich aus Recycling-Scherben stammt und keines der Metalle bei der Herstellung absichtlich zugesetzt wurde. Es gelten Überwachungsauflagen; nach der Entscheidung lösen Durchschnittswerte über 200 mg/kg Meldepflichten gegenüber den Behörden aus.
- Kunststoffkästen und -paletten in geschlossenen Kreisläufen (Entscheidung 2009/292/EG). Kästen und Paletten aus Rezyklat, die in geschlossenen und kontrollierten Kreisläufen zirkulieren, erhalten Erleichterungen unter Kennzeichnungs-, Bestands- und Rückverfolgungsauflagen.
Wer in grünes Glas abfüllt oder einen Palettenpool betreibt, für den sind diese beiden Entscheidungen tragend. Wer Pakete versendet, für den sind sie Trivia.
Was in die Akte gehört
Pro Verpackungsartikel: Materialspezifikation, Lieferantenerklärung oder Prüfbericht, Datum. Dieses Set speist die technischen Unterlagen hinter Ihrer Konformitätserklärung nach Artikel 5 Absatz 6. Die Schwermetallzeile wird meist die unspektakulärste der ganzen Akte sein. Die Regel gilt seit 2001; Ihr Lieferant war vermutlich die ganze Zeit still konform. Neu ab August 2026 ist nur: "vermutlich" ist kein Aktenvermerk.
Der Complydex-Assistent erstellt die Konformitätserklärung und zeigt je Verpackungsartikel, welche Belege noch fehlen, Schwermetalle eingeschlossen. Starten Sie mit Ihrem Unternehmensprofil und sehen Sie Ihre Lücken, bevor eine Marktüberwachungsbehörde sie sieht.